er Sachverständige

Sachverständige für Zucht, Haltung und Bewertung
von Pferden erstellen im Auftrag von Gerichten,
Versicherungen, Finanzämtern oder auch privat
individuelle Wertgutachten für einzelne Pferde
oder Pferdebestände nach anerkannten
Taxationsverfahren, sowie Schadens-
und Haftungsgutachten.

 





Ein Sachverständiger wird nur dann öffentlich
bestellt und vereidigt, wenn er den Nachweis
erbracht hat, in seinem Fachgebiet über
herausragende Qualifikationen zu verfügen.

Weitere Vorraussetzungen sind seine absolute
Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Objektivität
und Vertrauenswürdigkeit.